§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Novastream.ai (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber über die Konzeption und Erstellung von Websites, die Einrichtung und den Betrieb KI-gestützter Assistenzsysteme sowie damit verbundene Beratungs- und Betreuungsleistungen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots in Textform durch den Auftraggeber zustande.
Angaben in Preislisten, auf der Website oder in Präsentationen stellen kein bindendes Angebot dar.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot einschließlich der dort genannten Leistungsbeschreibung.
Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind — insbesondere Textererstellung, Bildmaterial, Lizenzen, Hosting, Domainkosten und Schnittstellen zu Drittsystemen — sind nicht Vertragsbestandteil und werden gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder ein bestimmter Umsatz, wird nicht geschuldet. Suchmaschinenbetreiber entscheiden autonom über Rankings.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er an den überlassenen Inhalten sämtliche erforderlichen Rechte hält. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.
Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand wird nach dem jeweils gültigen Stundensatz berechnet.
§ 5 Vergütung und Zahlung
Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Projektaufträgen werden 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung, die restlichen 50 % nach Abnahme fällig. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Der Auftragnehmer erhebt keine wiederkehrenden Entgelte. Sämtliche Leistungen werden einmalig abgerechnet. Kosten Dritter für Hosting, Domains, Modellnutzung oder Telefonie laufen über eigene Verträge des Auftraggebers und sind nicht Bestandteil der Vergütung.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und noch offene Leistungen nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist zurückzustellen.
§ 6 Termine
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Ausfällen von Drittanbietern oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer das Werk zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber prüft es innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt konkrete Mängel.
Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen. Gleiches gilt bei produktiver Nutzung des Werks durch den Auftraggeber.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht, die erstellten Arbeitsergebnisse für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen.
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.
An eingesetzten Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen und Werkzeugen des Auftragnehmers werden keine Rechte übertragen. Rechte an Inhalten Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 9 Projektbezogene Beauftragung
Sämtliche Leistungen werden projektbezogen und einmalig beauftragt. Ein Dauerschuldverhältnis entsteht nicht, eine Kündigung ist daher nicht erforderlich.
Nach Abnahme und vollständiger Zahlung übergibt der Auftragnehmer alle Zugänge. Der Auftraggeber kann den Betrieb ab diesem Zeitpunkt eigenständig fortführen oder durch Dritte fortführen lassen.
Spätere Änderungen, Erweiterungen oder Betreuungsleistungen werden gesondert beauftragt und einzeln abgerechnet.
§ 10 KI-gestützte Systeme
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass KI-gestützte Systeme auf statistischen Sprachmodellen beruhen und fehlerhafte oder unvollständige Ausgaben erzeugen können. Eine fehlerfreie Ausgabe wird nicht geschuldet.
Der Auftragnehmer richtet die Systeme nach den mit dem Auftraggeber abgestimmten Regeln ein, insbesondere hinsichtlich Preisauskünften, Terminzusagen und Eskalationswegen. Die inhaltliche Verantwortung für die freigegebene Gesprächslogik trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Einsatz des Systems gegenüber seinen Kunden transparent zu machen und die datenschutzrechtlichen Informationspflichten zu erfüllen.
Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Preisgestaltung und Funktionsumfang der eingesetzten Modellanbieter. Die Nutzungsverträge mit diesen Anbietern schließt der Auftraggeber selbst ab und trägt die dort anfallenden Kosten unmittelbar.
§ 11 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen.
Der Auftragnehmer leistet zunächst Nacherfüllung. Schlägt diese zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
Keine Mängel sind Abweichungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, unsachgemäße Nutzung, Ausfälle von Drittsystemen oder Änderungen an Browsern, Suchmaschinen oder Schnittstellen zurückgehen.
§ 12 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung angefallen wäre.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 14 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung des Namens und Verwendung des Logos als Referenz zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.